Leistung statt Pauschalversprechen
Der Rechnungsbetrag entsteht aus den tatsächlich erbrachten Leistungen, dem ärztlichen Aufwand und den Regeln der GOÄ. Ohne Kenntnis des individuellen Termins ist ein seriöser Endbetrag häufig nicht möglich.
Privatpraxis und Abrechnung
Das OrthoCenter ist eine Privatpraxis. Hier erfahren Sie, wie nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wird und was Privatversicherte und Selbstzahler beachten sollten.
PD Dr. med. Daniel P. BertholdFacharzt · Privatdozent · Sportorthopäde

Stand der Forschung
Die folgenden Punkte trennen belastbare Erkenntnisse von offenen Fragen.
Der Rechnungsbetrag entsteht aus den tatsächlich erbrachten Leistungen, dem ärztlichen Aufwand und den Regeln der GOÄ. Ohne Kenntnis des individuellen Termins ist ein seriöser Endbetrag häufig nicht möglich.
Die Rechnung und die Erstattung sind getrennte Vorgänge. Selbst bei medizinisch sinnvoller Behandlung kann ein Tarif Leistungen, Faktoren oder Verfahren begrenzen.
Bei planbaren, umfangreichen oder möglicherweise nicht vollständig erstatteten Leistungen sollte der finanzielle Rahmen vorab besprochen und bei Bedarf dem Kostenträger vorgelegt werden.
Abrechnungsgrundlage
Privatärztliche Leistungen werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Die Rechnung führt die erbrachten Leistungen mit Gebührenziffer, Leistungsbeschreibung, Faktor und Betrag auf.
Moderne Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht unmittelbar abgebildet sind, können unter den Voraussetzungen der GOÄ analog zu einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. Die konkrete Abrechnung richtet sich nach dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang.
Privatversicherung & Beihilfe
Privatversicherte erhalten die ärztliche Rechnung und reichen sie – abhängig von Tarif, Selbstbehalt und persönlicher Entscheidung – bei ihrer Versicherung und gegebenenfalls der Beihilfe ein. Der Umfang der Erstattung ergibt sich nicht aus der Website der Praxis, sondern aus den jeweiligen Vertrags- und Tarifbedingungen.
Bei einer geplanten kostenintensiven Maßnahme, einem besonderen Verfahren oder einer Honorarvereinbarung empfiehlt sich eine schriftliche Vorabklärung mit dem Kostenträger. Eine vollständige Erstattung kann von der Praxis nicht garantiert werden.
Selbstzahler
Auch gesetzlich Versicherte können sich als Selbstzahler privatärztlich behandeln lassen. Vor einer Leistung sollte offen sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht oder nur nach vorheriger besonderer Vereinbarung übernimmt.
Der medizinisch sinnvolle Umfang wird erst nach Fragestellung, vorhandenen Befunden und Untersuchung festgelegt. Deshalb nennen wir auf dieser Seite keine pauschalen Endpreise für Diagnostik oder Therapie.
Planbare Leistungen
Vor Ihrem Termin
Quellen
Die Links führen zu Fachliteratur, offiziellen Profilen und den genannten Medienbeiträgen.
Aus der Sprechstunde
Der konkrete Betrag hängt von Beratung, Untersuchung, vorhandenen Befunden und gegebenenfalls zusätzlicher Diagnostik ab. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Leistungen der GOÄ; bei Fragen kann die Praxis den voraussichtlichen Rahmen erläutern.
Das hängt vom individuellen Tarif, möglichen Selbstbehalten, Faktoren und der konkreten Leistung ab. Eine vollständige Erstattung kann nicht garantiert werden; bei größeren planbaren Leistungen sollte der Tarif vorab geprüft werden.
Ja, als Selbstzahler. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht vorausgesetzt werden kann und vorab geklärt werden sollte.
Der Rahmen richtet sich nach Fragestellung, Untersuchung, Aktenumfang, Bildgebung und gewünschter Gutachtenform. Nach einer Vorprüfung kann der voraussichtliche Aufwand offener eingeschätzt werden.
Terminvereinbarung
Bringen Sie vorhandene Befunde und Bildaufnahmen mit. Ich prüfe sie zusammen mit Untersuchung und Beschwerdeverlauf.


